Sehr geehrte Geschäftspartner,
Gemäß der Regierungsverordnung vom 22. Februar 2021 mit Wirkung vom 25. Februar 2021 ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten nur mit einem OP-Atemschutzgerät (Filtrationseffizienz von mindestens 95% gemäß den einschlägigen Normen, z. B. FFP2 / KN 95) gestattet. medizinische Gesichtsmaske eine Maske oder ein ähnliches Gerät, das mindestens alle technischen Bedingungen und Anforderungen (für das Produkt) der Norm ENSN EN 14683 + AC erfüllt, die die Ausbreitung von Tröpfchen verhindern.
Wir bitten Sie daher, alle behördlichen Vorschriften und Hygieneempfehlungen einzuhalten.
Personen ohne Atemschutzausrüstung (Nase, Mund) dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten.
Bitte seien Sie verantwortlich.
Danke für Ihr Verständnis.